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SPD Ötisheim

Baden-Württembergische Benachteiligung bei Jobcenterreform aufgehoben

MdB und MdL

Durchbruch auf Initiative der SPD-Landesgruppe

Katja Mast, stellv. Vorsitzende der SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg und stellv. Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales erklärt zur Jobcenterreform: "Für Baden-Württemberg haben wir bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern Mittwochnacht einen Durchbruch bei der Jobcenterreform erzielt. Die Benachteiligung unserer Landkreise wurde auf Druck der SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg aufgehoben. Damit ist der Weg zur Gleichberechtigung für Baden-Württemberg frei."

Am Montag schien in der öffentlichen Anhörung des Bundestags noch keine Lösung in Sicht. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, gleiche Ausgangsbedingungen für alle zu schaffen. Das war auch ein Anliegen des Landkreistages in Baden-Württemberg. Nicht alle in der SPD-Bundestagsfraktion waren von Anfang an der Meinung, dass unsere getrennten Träger im Ländle die gleichen Chancen haben sollen bei der Wahl der Organisation zur Vermittlung Langzeitarbeitsloser. Doch nun sind beide Forderungen der SPD in den Bund-Länder-Gesprächen vereinbart worden: Es gibt eine Übergangsfrist von 12 Monaten für getrennte Träger und die arbeitsmarkt-politische Kompetenz kann schon ab 2003 statt ab 2005 nachgewiesen werden. Baden-Württemberg hat von den bundesweit 23 getrennten Trägern 11 im Ländle.

Es geht bei der Jobcenterreform um die Kernfrage, wie Langzeitarbeitslose besser vermittelt werden können.

Auf einer Veranstaltung Anfang Mai der SPD-Landtagsfraktion und der SPD-Landesgruppe im Stuttgarter Landtag tauchte das Problem auf. Der Sozial-dezernent des Enzkreises Wolfgang Steimer wies im Namen seines Landrates Karl Röckinger darauf hin.

Hintergrund:

Als Bundesland mit den meisten Kommunen in getrennter Trägerschaft (11 von bundesweit 23) haben wir Mitte Mai die Bundesregierung aufgefordert, die systematische Benachteiligung im Gesetzentwurf aufzuheben. Konkret forderten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten aus dem Südwesten eine Übergangsfrist für Kommunen, die sich derzeit in getrennter Aufgabenwahrneh-mung befinden und keinen Antrag auf Option stellen möchten. Dies ist notwendig, da ansonsten bereits ab 1. Januar 2011 in einem Jobcenter gear-beitet werden müsste und der organisatorische Übergang in so kurzer Zeit nur schwer bewältigt werden kann.

Der zweite Änderungsvorschlag betrifft den Nachweis des arbeitsmarkt-politischen Engagements in der Vergangenheit und in Zukunft. Vermutlich wird es in Baden-Württemberg so sein, dass es mehr Bewerbungen für die zusätzlichen Optionen gibt, als insgesamt durch das Regel-/Ausnahmeverhältnis möglich sind. Dann sieht der entsprechende Verordnungsentwurf der Bundesregierung ein Auswahlverfahren vor, mittels dem die Bewerber nachweisen müssen, mit welchem Engagement sie sich seit 2005 arbeitsmarktpolitisch engagiert haben und wie dieses Engagement künftig ausgestaltet werden soll. Die Kommunen in getrennter Aufgabenwahrnehmung in Baden-Württemberg haben hier einen Nachteil, da sie ab 2005 eben getrennte Träger waren. Wir forderten eine Konkretisierung, damit getrennte Träger nicht benachteiligt werden.

 

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